Bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) können Studierende mit Behinderung einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen und somit ihre Wartezeit verkürzen.
Ein Nachteilsausgleich muss unter Vorlage eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss beantragt werden.