Der Berliner Senat bietet mit dem SonderFahrDienst (SFD) Berlin einen Nachteilsausgleich bzgl. Der Mobilität von Behinderten. Mit behindertengerechten Sonderfahrzeugen werden Menschen mit Handicap befördert, um ihnen eine Eingliederung in das gesellschaftliche Leben zu ermöglichen.
Die Teilnahme am SonderFahrDienst erfordert den Besitz einer personenbezogenen Magnetkarte. Diese Karte kann beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin beantragt werden.