Die Universität Hildesheim bietet persönliche Assistenz für behinderte Studierende an. Im Rahmen der Assistenz können Vorlesungs- und Seminarhalt in in Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden übertragen oder übersetzt werden. Finanzielle Träger dieser Leistung ist das Integrationsamt.
Voraussetzung zum Empfang der Förderung
Antragsberechtigt sind gehörlose und hörgeschädigte Studierende an der Universität Hildesheim. Es liegen keine weiteren Voraussetzungen vor.