Die Stadt Leverkusen können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung einen Antrag für die Bewilligung einer Mobilitätshilfe stellen. Die Förderung ist Einkommens und Vermögens abhängig. PKW Besitzer haben kein Anrecht auf Mobilitätshilfe.
Die Mobilitätshilfe ist für Behinderte Menschen die Anerkennung des Merkmales „aG“ in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.