Die Stadt Kassel bietet im Zuge einer Eingliederungshilfe einen Behindertenfahrdienst für Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen an, die Mobilitätshilfe in Anspruch nehmen müssen, um ihren Alltag zu meistern. Ziel dabei ist es, die Teilhabe an der Geseelschaft zu verstärken und ebenfalls Einschränkungen aufgrund der Behinderung abzufangen.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis (aG) können eine monatliche Pauschale für den Beförderungsdienst erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Mindestalter der berechtigten Person 12 Jahre; es steht kein eigenes KFZ oder das eines Familienangehörigen zur Verfügung. Zwingend ist dabei ein Antrag auf Teilnahme am Behindertenfahrdienst, der mit den oben genannten Nachweisen inklusive Schwerbehindertenausweis, des Einkommens -, Vermögens- und Mietnachweises im Sozialamt eingereicht werden können.