Schwerbehinderte Menschen haben gem. § 46 Ab. 1 Nr. 11 STVO ein Anrecht auf einen uneingeschränkten Behinderten-Parkausweis bzw. die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes. Für die Gewährleistung von Parkerleichterungen oder das Einrichten von allgemeinen und personenbezogenen Behindertenparkplätzen ist das Stadtamt Rostock zuständig.
Das Stadtamt Rostock stellt gern einen Parkausweis aus und koordiniert ebenso die Schaffung von Behindertenparkplätzen. Voraussetzung dafür ist ein Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „G“ oder „aG“), von dem eine Kopie mit dem entsprechenden Antrag eingereicht werden muss.