Für alle Studierenden fällt pro Semester der sogenannte „Semesterbeitrag“ an. Dieser kann in der Beitragshöhe je nach Hochschule und Bundesland variieren. Der Beitrag liegt, abhängig vom Standort der Hochschule, zwischen 75 Euro und maximal 300 Euro. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass die Bundesländer Berlin, Hamburg und Niedersachsen die höchsten Gebühren erheben.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Anteilen für die Studierendenschaft, wie zum Beispiel dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), für die Arbeit des Studentenwerks und in den meisten Fällen für die Nutzung eines Semestertickets für öffentliche Verkehrsmittel. Einige Hochschulen erheben außerdem eine Einschreibe- und Verwaltungsgebühr in Höhe von etwa 50 Euro.
Die allgemeinen Studiengebühren sind seit dem Wintersemester 2014/2015 in allen deutschen Bundesländern abgeschafft. Eine Ausnahme gibt es allerdings: In Bayern wird für ein berufsbegleitendes Studium eine Gebühr von bis zu 2.000 Euro erhoben.
Außerdem fallen in sechs Bundesländern zusätzlich Gebühren für ein Langzeitstudium an. In den meisten Fällen verstehen die Hochschulen darunter das Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester. Sie strafen dies mit einer Langzeitstudiengebühr zwischen 500 und 800 Euro pro Semester ab.
Darüber hinaus müssen die Beiträge für Versicherungen in die allgemeine Kostenrechnung einbezogen werden. Für Studierende ist die Kranken- und Pflegeversicherung die einzige verpflichtende Versicherung. In der Regel sind Studierende bis zum 25. Geburtstag bei der elterlichen gesetzlichen Versicherung mitversichert, so dass hier keine zusätzlichen Kosten anfallen. Sollte das 25. Lebensjahr überschritten werden, bietet die gesetzliche Krankenkasse für behinderte einen Nachteilsausgleich an. Sollte dieser Ausgleich nicht möglich sein, ist bei einer studentischen Kranken- und Pflegeversicherung mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von etwa 70 bis 80 Euro zu rechnen.
Der Studienbeginn geht oftmals mit dem Umzug in eine neue Stadt einher, damit die Studierenden sich in unmittelbarer Nähe zu ihrem Hochschulstandort befinden. Dies erleichtert nicht nur den Studienalltag, sondern ermöglicht den Studierenden besonders in der Anfangsphase die sozialen Kontakte zu den Mitstudierenden zu festigen. Als Wohnmöglichkeiten stehen Studentenwohnheime, Wohngemeinschaften oder komplette Wohnungen zur Auswahl. Einige Studentenwohnheime verfügen über behindertengerechte und barrierefreie Apartments, die so eingerichtet sind, dass viele Tätigkeiten ohne Fremdhilfe möglich sind. Je nach Krankheitsbild und entsprechendem Ausstattungsbedarf können für den Umzug und die neue Wohnung hohe Anschaffungskosten auf die Studieneinsteiger zukommen, die es bei der Planung zu Berücksichtigen gilt.
Diese Ausgaben stellen bei behinderten Studierenden in der Regel einen enorm großen Kostenfaktor dar. Mehrbedarfe, die sich direkt aus der Studientätigkeit ergeben, sind unter anderem Studien- und Kommunikationsassistenzen, technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel spezielle PCs, oder Mobilitätshilfen.
Ein großer Kostenfaktor kann für Studierende die Sicherstellung der Mobilität darstellen. An den meisten Hochschulen ist dafür in Form des Semestertickets gesorgt, das im Semesterbeitrag inbegriffen ist. Mit diesem Ticket können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel genutzt werden, so dass die Studierenden sich ohne zusätzliche Kosten frei im jeweiligen Geltungsbereich bewegen können. Beeinträchtigte Studierende stehen beim Thema Mobilität jedoch oftmals mehreren Problemen gegenüber. So können sich zum Beispiel folgende Fragen ergeben: Gibt es einen barrierefreien Weg von der Wohnung bis zur Hochschule, den der Studierende im besten Fall selbstständig beschreiten kann? Wie können Arzt- oder Krankenhausbesuche organisiert werden?
In einigen Fällen müssen die Studierenden auf Taxen, Mietwagen oder Behinderten-Fahrdienste ausweichen oder es kann in Ausnahmefällen sogar die Anschaffung eines angepassten Kraftfahrzeuges nötig sein.
Für alle Studierenden, die auf Unterstützung an der Hochschule angewiesen sind, gibt es die Möglichkeit einer persönlichen Assistenz. Diese leistet Hilfe bei dem Besuch von Veranstaltungen und kann die Studierenden bei der Teilnahme an Prüfungen und bei der Erstellung von Referaten und Hausarbeiten unterstützen. Oftmals bieten sich dafür gerne Kommilitonen aus dem sozialpädagogischen Bereich an. Hier liegt der Vorteil nicht nur in einem verhältnismäßig günstigen Stundenlohn von etwa 8 Euro, sondern auch in einem altersähnlichen, oft freundschaftlichen Kontakt. Wird eine Kommunikationsassistenz, wie zum Beispiel ein/e Gebärdensprach- und Schrift-Dolmetscher/innen benötigt, ist mit weitaus höheren Kosten zu rechnen.
Neben den Ausgaben, die sich direkt aus der Studientätigkeit ergeben, stellen die nicht-ausbildungsgeprägten Mehrbedarfe einen weiteren großen Kostenfaktor dar. Sie umfassen alle Ausgaben, die für den Lebensunterhalt der behinderten oder chronisch kranken Studierenden aufzubringen sind. Darunter fallen Kosten für besondere Hygienemittel bei bestimmten Erkrankungen oder medizinisch notwendige Arzneimittel, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. In einigen Fällen können außerdem Haushaltshilfen nötig sein. Und auch eine spezielle Ernährung kann die monatlichen Ausgaben schnell in die Höhe treiben.
Damit dar Traum vom Studium nicht schnell zum finanziellen Albtraum wird, sollten sich Studieninteressierte weit im Vorfeld über alle anfallenden Ausgaben bewusst sein. In einem zweiten Schritt können dann verantwortliche Leistungsträger ausfindig gemacht werden. Dazu gibt der Artikel Studienfinanzierung: Die wichtigsten Kostenträger im Überblick einen umfassenden Überblick über die Verantwortungsbereiche und einzelnen Leistungsspektren der verschiedenen Kostenträger.